Einzelstunden dürfen gegeben werden!
Die gute Nachricht des Tages ist:
Ihr könnt wieder Einzelstunden buchen!
Stand 6.4.2020 Positiv-Liste des Landes Schleswig-Holstein
Dem für Gesundheit zuständigen Ministerium ist es nach § 11 Absatz 1 der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 2. April 2020 gestattet, eine Liste auf den Internetseiten der Landesregierung zu veröffentlichen, aus der die erlaubten Verkaufsstellen nach § 6 Absatz 1 und die erlaubten Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten nach § 6 Absatz 2 festgelegt sind.
Bei der folgenden Auflistung ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. Das gilt auch für Tätigkeiten der Gesundheits- und Heilberufe mit enger persönlicher Nähe zum Patienten, sofern sie medizinisch akut geboten sind.
In der nachfolgenden Auflistung wird auf weitere bekannt gewordene Zweifelsfälle eingegangen. Diese Positivliste kann sich verändern.
Unter dem unten aufgeführten Punkt fallen auch Einzelstunden der Hundeschule.
Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung dürfen arbeiten